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   BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22   

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https://dejure.org/2022,38082
BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22 (https://dejure.org/2022,38082)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2022 - 2 StR 311/22 (https://dejure.org/2022,38082)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 (https://dejure.org/2022,38082)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 176 StGB; § 184b StGB; § 184c StGB; § 74 StGB
    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Urteilsgründe: Darstellung, wesentlicher Inhalt einer Zeugenaussage); Einziehung von Tatmitteln (Besitz jugendpornographischer Schriften: Speichermedium, verwendeter Computer); sexueller Missbrauch von Kindern

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 74 Abs 1 Alt 2 StGB, § 184b Abs 7 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 261 StPO, § 261, § 267 StPO, § 184b Abs. 3 StGB, § 184b Abs. 7 StGB, § 184b Abs. 6 StGB, § 184c Abs. 3 StGB, § 184b StGB, § 184c Abs. 6 StGB, § 74 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 176 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung der Aussagen der Nebenklägerin i.R.d. Verurteilung des Vaters wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung der Aussagen der Nebenklägerin i.R.d. Verurteilung des Vaters wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rechtsportal.de

    Beweiswürdigung der Aussagen der Nebenklägerin i.R.d. Verurteilung des Vaters wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 60
  • StV 2023, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22
    (1) § 261 und § 267 StPO verpflichten das Tatgericht die wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so darzulegen, dass seine Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler zu überprüfen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2020 ? 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114, 115 mwN; BGH, Beschluss vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20, juris Rn. 3 mwN; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 12).

    Der wesentliche Inhalt einer Zeugenaussage ist danach in den Urteilsgründen auch außerhalb einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation darzustellen, wenn dies erforderlich ist, um die tatgerichtliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 ? 2 StR 236/15, NStZ-RR 2016, 148, 149; Beschluss vom 18. November 2020 ? 2 StR 152/20, aaO; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 15).

  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 236/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22
    Der wesentliche Inhalt einer Zeugenaussage ist danach in den Urteilsgründen auch außerhalb einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation darzustellen, wenn dies erforderlich ist, um die tatgerichtliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 ? 2 StR 236/15, NStZ-RR 2016, 148, 149; Beschluss vom 18. November 2020 ? 2 StR 152/20, aaO; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 15).

    Bereits deshalb war es in diesem Fall erforderlich, den Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussagen der Nebenklägerin vor der Polizei und in der Hauptverhandlung im Einzelnen darzustellen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 ? 2 StR 236/15, aaO mwN).

  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22
    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Erwägungen in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft sind oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Dezember 2021 ? 3 StR 441/20, juris Rn. 23 mwN; vgl. auch KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 189).
  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22
    (1) § 261 und § 267 StPO verpflichten das Tatgericht die wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so darzulegen, dass seine Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler zu überprüfen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2020 ? 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114, 115 mwN; BGH, Beschluss vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20, juris Rn. 3 mwN; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 12).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19

    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22
    Der Senat schließt aus, dass dem gebrauchten Laptop (ohne Festplatte) ein beträchtlicher Wert zukommt, dessen Entziehung als bestimmender Gesichtspunkt bei der Strafzumessung zu berücksichtigen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 ? 2 StR 517/19, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21

    Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22
    Dieser Festsetzung bedarf es auch dann, wenn ? wie hier ? aus Geld- und Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 ? 6 StR 469/21, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Bei einer schwierigen Beweissituation - die vorliegend schon deshalb besteht, weil sämtliche Feststellungen zum Kerngeschehen auf den Angaben der Nebenklägerin beruhen - können sich gesteigerte Darstellungsanforderungen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 4 StR 428/23; vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 9; vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22).
  • BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Erwägungen in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft sind oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. November 2023 - 4 StR 286/23 Rn. 6; Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 9, jew. mwN).

    Gemäß § 267 StPO hat das Tatgericht die wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so darzulegen, dass seine Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachvollziehbar und auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 10 mwN).

    Bei einer schwierigen Beweissituation, wie sie insbesondere - aber nicht nur - in Fällen gegeben ist, in denen Aussage gegen Aussage steht, können sich hieraus gesteigerte Darstellungsanforderungen, namentlich in Bezug auf die Wiedergabe des Inhalts einer Zeugenaussage, ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 9; Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 9 f., jew. mwN).

  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    b) Die weiteren Ausführungen der Strafkammer werden den Darlegungsanforderungen an eine sorgfältige Würdigung der Aussage einer Belastungszeugin bei einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07 Rn. 5 ff.; Güntge in SSW-StPO, 5. Aufl., § 267 Rn. 17 mwN) für sich betrachtet nicht gerecht.
  • BayObLG, 20.12.2023 - 207 StRR 414/23

    Voraussetzungen der "Verbreitung" und bestimmende Strafzumessungsgründe bei § 86a

    Der Senat schließt jedoch aus, dass das Telefon im Verhältnis zum Einkommen des Angeklagten einen Wert erreicht, der zu einer abweichenden Ermessensentscheidung gezwungen hätte (ähnlich: BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 311/22 -, juris, Rn. 21).
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